Unser Notfalllabor
Mit Hilfe unserem Notfalllabors können wir innerhalb 15 Minuten einen akuten Herzinfarkt, eine Embolie oder eine tiefe Beinvenenthrombose ausschließen.
Durch eine sofortige Blutbildanalyse, CRP und andere Laborparameter, diagnostizieren wir entzündliche Prozesse, noch solange Sie in unserer Praxis sind.
Entgleiste Gerinnungs- oder Glucosezustände werden von uns ebenso innerhalb Ihrer Verweildauer in der Praxis aufgedeckt und sofort gegengesteuert.
Grundsätzliches zur Blutentnahme
Nicht alle Blutentnahmen müssen nüchtern durchgeführt werden. Fragen Sie im Zweifelsfall nochmals nach. Wichtig ist eine Nüchternblutentnahme insbesondere bei der Kontrolle der Blutfettwerte Cholesterin, Triglyceride, HDL- und LDL- Cholesterin.
Sollen Sie nüchtern kommen, bitte beachten:
Nüchtern heißt:
Kein Alkohol in den letzten 24 Stunden.
Am Tag der Blutabnahme:
- nichts essen
- nichts trinken (außer Wasser)
- keine Medikamente nehmen
- nicht rauchen
- kein Sport
Unser Facharztlabor
Spezielle Laboranalysen die aufwendig sind (z.B. Hepatitis-Serologie, Gentypisierungen), schicken wir in die Laborgemeinschaft MVZ Labor Dr. Limbach nach Heidelberg.
Auch hier erhalten wir die Ergebnisse noch am selben oder am nächsten Tag, was uns sehr wichtig ist.
Impfung gegen Corona
Wir haben die Möglichkeit einmal die Woche - meistens Freitags vormittags - gegen Corona zu impfen.
Dabei setzen wir aktuell nur mRNA Impfstoff von den Firmen Biontec und Moderna ein.
Für einen Termin zur Erstimpfung, Auffrischimpfung oder Booster können Sie über den Kontakt zum Labor eine Terminanfrage stellen.
Termin Labor buchen
- Blutentnahme
- Atemtest auf Helicobacter Pylori Infektion (13 C Atemtest)
- Atemtest auf Milchzucker und Fruchtzuckerunverträglichkeit (H2 Atemtest)
Aufklärungsbogen über die Coronaschutzimpfung des Robert Koch Institutes (RKI)
Bitte drucken Sie die Einwilligungserklärung (unterer Button 2.)) aus und bringen diesen ausgefüllt zu Ihrer ersten oder zweiten Impfung mit. Falls sie mit einer alleinigen mündlichen Aufklärung einverstanden sind, brauchen Sie zum "Boostern" die schriftliche Einwilligungserklärung nicht zwingend.
Der Aufklärungsbogen ist für Ihre persönliche Information.